Dannecker, Martin; Bemerkungen zur strafrechtlichen Behandlung der Pädosexualität
Gewaltlos pädosexuelle Begegnungen und Beziehungen sind, trotz der im letzten Absatz erhobenen kritischen Einwände, nichts Monströses. [...]
Die Pönalisierung verstärkt ferner die Schuldgefühle der Erwachsenen, mit denen sich das Kind identifiziert. Unbestreitbar führt das zu zusätzlichen psychischen Belastungen der Kinder, die eine sexuelle Beziehung mit einem Erwachsenen haben.

* Russian translation added.
Graupner, Helmut; Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechten
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs schützen die Europäische Menschenrechtskonvention und die österreichische Bundesverfassung das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung in umfassender Weise, nämlich sowohl das Recht auf wirksamen Schutz vor ungewollter Sexualität als auch das Recht zu gewollter Sexualität.